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Was sind Dual-Use-Güter und Rüstungsgüter?
Als Dual-Use-Güter bezeichnet man Waren, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke geeignet sind. Die Rechtsgrundlage bildet die EU-Verordnung 2021/821 (Anhang I), die für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich gilt.
Neben den europäischen Regelungen existieren nationale Vorgaben, insbesondere die Deutsche Ausfuhrliste (Anlage zur AWV):
- Teil I Abschnitt A: Rüstungsgüter (Waffen, Munition, Rüstungsmaterial)
- Teil I Abschnitt B: National gelistete Dual-Use-Güter
Zuständige Behörde für Genehmigungen in Deutschland ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Schritt-für-Schritt: Wie klassifiziere ich ein Gut?
1
Technische Analyse des Produkts
Erfassen Sie alle relevanten technischen Parameter: Funktionen, Leistungswerte, Materialien, Bestandteile. Dokumentieren Sie diese sorgfältig – viele Listeneinträge enthalten präzise technische Schwellenwerte.
2
Kategorie bestimmen (Ziffer 0–9)
Ordnen Sie das Gut einer der zehn Kategorien zu. Beginnen Sie mit der am ehesten passenden Kategorie und arbeiten Sie sich durch die Unterpositionen.
3
Gattung bestimmen (Buchstabe A–E)
Handelt es sich um eine Ware (A/B/C), Software (D) oder Technologie (E)?
4
Kennung und Listenposition prüfen
Die Kennung (Ziffer nach dem Buchstaben) gibt die Regimezuordnung an. Gleichen Sie die technischen Merkmale Ihres Guts exakt gegen den Wortlaut der Listenposition ab – inklusive aller Anmerkungen.
5
Catch-all-Prüfung (Art. 4 EU-Dual-Use-VO)
Auch nicht gelistete Güter können genehmigungspflichtig sein, wenn der Ausführer Kenntnis über eine militärische Endverwendung in einem Embargoland hat.
6
Im Zweifel: BAFA anfragen (Nullbescheid)
Das BAFA erteilt Auskünfte zur Güterliste und stellt sog. Nullbescheide aus, die bestätigen, dass ein Gut nicht listenpflichtig ist. Bei Unsicherheiten immer nachfragen.
Aufbau einer Güterlistennummer
3 A 0 0 1
3
Kategorie
Allgemeine Elektronik (0–9)
A
Gattung
Systeme, Ausrüstung, Komponenten
001
Kennung
Regimezuordnung & Position
Kategorien 0–9 im Überblick
| Nr. | Kategorie | Typische Güter (Beispiele) |
| 0 | Kerntechnische Materialien, Anlagen & Ausrüstung | Uran, Plutonium, Reaktoren, Zentrifugen |
| 1 | Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen, Toxine | Hochleistungslegierungen, Precursor-Chemikalien |
| 2 | Werkstoffbearbeitung | CNC-Maschinen, Isostaten, Vakuumöfen |
| 3 | Allgemeine Elektronik | Hochfrequenz-Bauteile, Frequenzumwandler, ADCs |
| 4 | Rechner | Hochleistungsrechner, Quantencomputer (ab 4A1906) |
| 5 | Telekommunikation & Informationssicherheit | Verschlüsselungssoftware, Satellitenmodems |
| 6 | Sensoren & Laser | Nachtsichtgeräte, Hochleistungslaser, Akustiksensoren |
| 7 | Luftfahrtelektronik & Navigation | INS-Navigationssysteme, Flugsteuerung, Gyros |
| 8 | Meeres- & Schiffstechnik | Unterwasserfahrzeuge, Sonar, Schiffsmotoren |
| 9 | Luftfahrt, Raumfahrt & Antriebe | Triebwerke, Drohnen, Raketen, Satelliten |
Gattungen A–E
A
Systeme, Ausrüstung & Komponenten
B
Prüf-, Inspektions- & Produktionsausrüstung
Hilfsmittel zur Klassifizierung
- EZT-online (Elektronischer Zolltarif): Ausgehend von der Warennummer werden mögliche Dual-Use-Positionen angezeigt. Geeignet für zivile Güter.
- BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis: Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen – wird jährlich aktualisiert.
- BAFA-Stichwortverzeichnis: Unverbindliches Hilfsmittel zur Suche nach Gütern in der Ausfuhrliste (kein Rechtscharakter).
- Nullbescheid: Offizielle Auskunft des BAFA, dass ein bestimmtes Gut nicht genehmigungspflichtig ist. Empfehlenswert bei Unsicherheit.
- Diese Datenbank: Suche nach Code oder Zolltarifnummer mit direkter Anzeige des Wortlauts der Listenposition.
Genehmigungsarten
- Einzelausfuhrgenehmigung: Für ein konkretes Exportgeschäft an einen bestimmten Empfänger.
- Sammelausfuhrgenehmigung: Für mehrere Lieferungen an denselben Empfänger.
- Globalausfuhrgenehmigung: Für Lieferungen an verschiedene Empfänger in einem oder mehreren Ländern.
- Allgemeine Ausfuhrgenehmigung (EU001–EU008): Für bestimmte Länder und Güter ohne Einzelantrag.
Genehmigungen werden elektronisch über das ELAN-K2-Portal des BAFA beantragt und sind gebührenpflichtig. Gültigkeitsdauer: typischerweise 12–24 Monate.
Wichtige Hinweise
Diese Datenbank dient als Orientierungshilfe. Sie ersetzt keine rechtlich verbindliche Auskunft. Maßgeblich sind stets die aktuellen Fassungen der EU-Dual-Use-Verordnung sowie die Auskunft des BAFA. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an das BAFA oder einen spezialisierten Rechtsberater.
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Gewähr oder Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Diese dienen lediglich als erste Orientierungs- und Recherchehilfe und ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei Fachfragen oder in rechtlich relevanten Einzelfällen wenden Sie sich bitte stets an die zuständigen Behörden (z.B. BAFA) oder an entsprechend spezialisierte Anwälte.