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Wissenswertes

Grundlagen zur Dual-Use-Klassifizierung

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen wurden mit KI-Unterstützung erstellt und strukturiert.

Was sind Dual-Use-Güter und Rüstungsgüter?

Als Dual-Use-Güter bezeichnet man Waren, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke geeignet sind. Die Rechtsgrundlage bildet die EU-Verordnung 2021/821 (Anhang I), die für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich gilt.

Neben den europäischen Regelungen existieren nationale Vorgaben, insbesondere die Deutsche Ausfuhrliste (Anlage zur AWV):

Zuständige Behörde für Genehmigungen in Deutschland ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Schritt-für-Schritt: Wie klassifiziere ich ein Gut?

1
Technische Analyse des Produkts
Erfassen Sie alle relevanten technischen Parameter: Funktionen, Leistungswerte, Materialien, Bestandteile. Dokumentieren Sie diese sorgfältig – viele Listeneinträge enthalten präzise technische Schwellenwerte.
2
Kategorie bestimmen (Ziffer 0–9)
Ordnen Sie das Gut einer der zehn Kategorien zu. Beginnen Sie mit der am ehesten passenden Kategorie und arbeiten Sie sich durch die Unterpositionen.
3
Gattung bestimmen (Buchstabe A–E)
Handelt es sich um eine Ware (A/B/C), Software (D) oder Technologie (E)?
4
Kennung und Listenposition prüfen
Die Kennung (Ziffer nach dem Buchstaben) gibt die Regimezuordnung an. Gleichen Sie die technischen Merkmale Ihres Guts exakt gegen den Wortlaut der Listenposition ab – inklusive aller Anmerkungen.
5
Catch-all-Prüfung (Art. 4 EU-Dual-Use-VO)
Auch nicht gelistete Güter können genehmigungspflichtig sein, wenn der Ausführer Kenntnis über eine militärische Endverwendung in einem Embargoland hat.
6
Im Zweifel: BAFA anfragen (Nullbescheid)
Das BAFA erteilt Auskünfte zur Güterliste und stellt sog. Nullbescheide aus, die bestätigen, dass ein Gut nicht listenpflichtig ist. Bei Unsicherheiten immer nachfragen.

Aufbau einer Güterlistennummer

3 A 0 0 1
3
Kategorie
Allgemeine Elektronik (0–9)
A
Gattung
Systeme, Ausrüstung, Komponenten
001
Kennung
Regimezuordnung & Position

Kategorien 0–9 im Überblick

Nr.KategorieTypische Güter (Beispiele)
0Kerntechnische Materialien, Anlagen & AusrüstungUran, Plutonium, Reaktoren, Zentrifugen
1Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen, ToxineHochleistungslegierungen, Precursor-Chemikalien
2WerkstoffbearbeitungCNC-Maschinen, Isostaten, Vakuumöfen
3Allgemeine ElektronikHochfrequenz-Bauteile, Frequenzumwandler, ADCs
4RechnerHochleistungsrechner, Quantencomputer (ab 4A1906)
5Telekommunikation & InformationssicherheitVerschlüsselungssoftware, Satellitenmodems
6Sensoren & LaserNachtsichtgeräte, Hochleistungslaser, Akustiksensoren
7Luftfahrtelektronik & NavigationINS-Navigationssysteme, Flugsteuerung, Gyros
8Meeres- & SchiffstechnikUnterwasserfahrzeuge, Sonar, Schiffsmotoren
9Luftfahrt, Raumfahrt & AntriebeTriebwerke, Drohnen, Raketen, Satelliten

Gattungen A–E

A
Systeme, Ausrüstung & Komponenten
B
Prüf-, Inspektions- & Produktionsausrüstung
C
Materialien
D
Software
E
Technologie

Hilfsmittel zur Klassifizierung

Genehmigungsarten

Genehmigungen werden elektronisch über das ELAN-K2-Portal des BAFA beantragt und sind gebührenpflichtig. Gültigkeitsdauer: typischerweise 12–24 Monate.

Wichtige Hinweise

Diese Datenbank dient als Orientierungshilfe. Sie ersetzt keine rechtlich verbindliche Auskunft. Maßgeblich sind stets die aktuellen Fassungen der EU-Dual-Use-Verordnung sowie die Auskunft des BAFA. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an das BAFA oder einen spezialisierten Rechtsberater.

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Gewähr oder Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Diese dienen lediglich als erste Orientierungs- und Recherchehilfe und ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Bei Fachfragen oder in rechtlich relevanten Einzelfällen wenden Sie sich bitte stets an die zuständigen Behörden (z.B. BAFA) oder an entsprechend spezialisierte Anwälte.