Hinweis: Die nachfolgenden Informationen wurden mit KI-Unterstützung erstellt und strukturiert.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Dual-Use-Finder – zur Funktion, zu den Daten und zu den rechtlichen Grenzen des Tools.
Häufige Fragen
Was macht der Dual-Use-Finder?
Der Dual-Use-Finder ist ein kostenloses Online-Tool, das Güter anhand der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 und der Deutschen Ausfuhrliste einordnet. Sie geben eine Güterlistennummer oder eine Zolltarifnummer ein und sehen, ob und welche Listenposition greift.
Ist die Nutzung kostenlos?
Ja. Die Nutzung des Dual-Use-Finders ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung möglich.
Wonach kann ich suchen?
Sie können nach einer Güterlistennummer (z. B. 3A001) oder nach einer Zolltarifnummer suchen. Das Tool zeigt Ihnen den Wortlaut der passenden Listenposition an.
Ersetzt das Ergebnis eine BAFA-Auskunft?
Nein. Der Dual-Use-Finder ist eine Orientierungs- und Recherchehilfe und ersetzt keine rechtlich verbindliche Auskunft. Maßgeblich sind die aktuellen Fassungen der Verordnung sowie Auskünfte des BAFA, etwa ein Nullbescheid.
Woher stammen die Daten?
Die Daten beruhen auf Anhang I und Anhang IV der EU-Verordnung 2021/821 sowie auf der Deutschen Ausfuhrliste (Teil I Abschnitt A und B).
Was bedeutet es, wenn mein Gut nicht gelistet ist?
Auch ein nicht gelistetes Gut kann genehmigungspflichtig sein – etwa über die Catch-all-Klausel (Art. 4 der EU-Dual-Use-Verordnung), wenn eine militärische Endverwendung bekannt ist. Zudem gelten weitere Regelwerke, die im Tool nicht enthalten sind.
Deckt das Tool alle Exportkontroll-Regelwerke ab?
Nein. Nicht enthalten sind unter anderem die Chemikalienliste des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ), die EU-Militärgüterliste, das US-Recht (EAR/ITAR) sowie länderspezifische Embargos. Diese müssen separat geprüft werden.
Haftungsausschluss: Die Antworten dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtlich verbindliche Auskunft. Maßgeblich sind stets die aktuellen Fassungen der EU-Dual-Use-Verordnung sowie die Auskunft des BAFA.