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Exportkontrolle-Glossar

Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen wurden mit KI-Unterstützung erstellt und strukturiert.

Die Exportkontrolle bringt viele Fachbegriffe mit sich. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten kurz und verständlich – von Dual-Use-Gut über die Catch-all-Klausel bis zum Nullbescheid.

Wichtige Begriffe der Exportkontrolle

Dual-Use-Gut

Ware, Software oder Technologie, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden kann. Maßgeblich ist Anhang I der EU-Verordnung 2021/821.

Rüstungsgut

Speziell für militärische Zwecke bestimmtes Gut. In Deutschland in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste geführt – im Unterschied zu Dual-Use-Gütern (Abschnitt B / EU-Liste).

Güterlistennummer

Der Code, mit dem ein kontrolliertes Gut in der Güterliste eindeutig eingeordnet wird (z. B. 3A001). Kategorie (0–9), Gattung (A–E) und Kennung ergeben die Nummer.

Anhang I (EU 2021/821)

Die europäische Dual-Use-Güterliste. Sie gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten und wird regelmäßig aktualisiert.

Ausfuhrliste (AL)

Nationale deutsche Güterliste als Anlage zur AWV. Teil I Abschnitt A: Rüstungsgüter; Teil I Abschnitt B: national gelistete Dual-Use-Güter.

AWG / AWV

Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung – der nationale deutsche Rechtsrahmen für den Außenhandel und die Exportkontrolle.

BAFA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit Sitz in Eschborn. Zentrale Genehmigungsbehörde für die Exportkontrolle in Deutschland.

Catch-all-Klausel

Regel nach Art. 4 der EU-Dual-Use-Verordnung: Auch ein nicht gelistetes Gut kann genehmigungspflichtig werden, wenn der Ausführer von einer kritischen militärischen Endverwendung Kenntnis hat.

Nullbescheid

Offizielle Auskunft des BAFA, dass ein bestimmtes Gut nicht genehmigungspflichtig ist. Schafft Rechtssicherheit bei Zweifelsfällen.

Ausfuhrgenehmigung

Behördliche Erlaubnis, ein kontrolliertes Gut auszuführen. Wird elektronisch über das ELAN-K2-Portal des BAFA beantragt und ist gebührenpflichtig.

Allgemeine Genehmigung (AGG)

Vorab veröffentlichte Genehmigung für bestimmte Güter und Bestimmungsländer (z. B. EU001–EU008), die ohne Einzelantrag genutzt werden kann.

Einzelausfuhrgenehmigung (EAG)

Genehmigung für ein konkretes Exportgeschäft an einen bestimmten Empfänger.

Globalausfuhrgenehmigung (GAG)

Genehmigung für regelmäßige Ausfuhren gleichartiger Güter an mehrere Empfänger in einem oder mehreren Ländern.

ICP (Internal Compliance Programme)

Unternehmensinternes Exportkontroll-Programm mit Abläufen und Verantwortlichkeiten, um Verstöße zu vermeiden.

Endverbleibserklärung (EVE)

Erklärung des Empfängers über die endgültige Verwendung und den Verbleib eines Guts – wichtiger Nachweis im Genehmigungsverfahren.

Verbringung vs. Ausfuhr

Verbringung bezeichnet den Warenverkehr innerhalb der EU, Ausfuhr den Transfer in ein Drittland außerhalb der EU. Die Kontrollpflichten unterscheiden sich.

Embargo / Sanktionsliste

Länderbezogene Beschränkungen (Embargo) sowie personen- und organisationsbezogene Listen, gegen die Empfänger geprüft werden müssen.

Prüfen Sie Ihr konkretes Gut. Geben Sie im Dual-Use-Finder eine Güterlistennummer oder Zolltarifnummer ein und sehen Sie sofort, ob eine Genehmigungspflicht bestehen könnte. Mehr zum Vorgehen unter Klassifizierung und Was ist Exportkontrolle?
Haftungsausschluss: Diese Seite dient als erste Orientierungs- und Recherchehilfe und ersetzt keine rechtlich verbindliche Auskunft. Maßgeblich sind stets die aktuellen Fassungen der EU-Dual-Use-Verordnung sowie die Auskunft des BAFA. Bei Fachfragen wenden Sie sich an die zuständigen Behörden oder an spezialisierte Rechtsberater.
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